Einfache Sprache

DIGITALER NACHLASS

Und was sollte man schon jetzt regeln?
Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen.

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Moderationsleitfäden in Einfacher Sprache: Warum ist das wichtig?

WAS BEDEUTET DIGITALER NACHLASS?

Woran denken Sie bei dem Wort Nachlass?
Ein anderes Wort für Nachlass ist Erbe.
Nachlass meint also den Besitz und die Schulden
von einem verstorbenen Menschen.
Früher meinte man mit Nachlass vor allem
die Dokumente und Briefe von Verstorbenen.
Heute gehören auch unsere digitalen Daten dazu.
Sie sind der sogenannte digitale Nachlass.

Zum digitalen Nachlass gehören:
– alle elektronischen Daten auf unseren Geräten,
also zum Beispiel Fotos auf dem Computer
oder Nachrichten auf dem Smart-Phone.
– alle unsere Daten im Internet,
also zum Beispiel Kunden-Konten in Online-Shops
oder Benutzer-Profile in Sozialen Netzwerken.

Aber was genau passiert mit unseren Daten,
wenn wir gestorben sind?
Und welche Möglichkeiten gibt es,
den digitalen Nachlass zu regeln?
Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen.

WAS PASSIERT MIT DEN DIGITALEN DATEN?

Unsere digitalen Daten auf Geräten und im Internet
sind auch nach unserem Tod vorhanden.
Dieser digitale Nachlass geht an unsere Erben.
Aber was passiert dann mit unseren Daten?

DATEN AUF GERÄTEN

Auf dem Computer oder Smart-Phone
speichern wir private Dokumente und Bilder.
Nach unserem Tod bekommen unsere Erben
diese Geräte mit den privaten Inhalten.

Wenn die Geräte nicht speziell geschützt sind,
dann können die Erben leicht darauf zugreifen.
Die Erben entscheiden dann selbst,
ob sie die Inhalte behalten oder löschen.

DAS KUNDEN-KONTO

Für viele Geschäfte und Dienste im Internet
brauchen wir ein Kunden-Konto.
Das Kunden-Konto enthält persönliche Daten,
zum Beispiel Name, Geburts-Datum und Adresse.

Nach unserem Tod könnten fremde Menschen
unser Kunden-Konto unbemerkt benutzen.
Deshalb müssen die Erben Kontakt zum Anbieter aufnehmen
und um die Löschung des Kunden-Kontos bitten.
Das ist sehr aufwendig und dauert lange.

ELEKTRONISCHE NACHRICHTEN

Unsere Geräte und Kunden-Konten speichern
Nachrichten, E-Mails und Chats [gesprochen: Tschäts].

Mit den nötigen Zugangs-Daten können die Erben
die Nachrichten, E-Mails und Chats lesen.
Und sie können die Anbieter auch in diesem Fall
um die Löschung der Kunden-Konten bitten.

DIGITALER BESITZ

Früher haben Musik-Liebhaber Schall-Platten gekauft.
Heute kaufen wir MP3-Dateien im Internet.
Sie gehören zum digitalen Besitz, genauso wie
– Video-Dateien
– Digital-Bilder und Digital-Fotos
– digitale Texte und Informationen
– Computer-Spiele und andere Programme
– E-Books [gesprochen: I-Bux], also digitale Bücher
– digitales Geld, zum Beispiel Bitcoin [gesprochen: Bit-Keun]

Unsere Erben bekommen unseren digitalen Besitz,
genauso wie unser sonstiges Eigentum.
Sie entscheiden dann selbst, was sie behalten.

DAS BENUTZER-PROFIL

9 von 10 Personen nutzen Soziale Netzwerke
wie zum Beispiel Facebook, Instagram oder Xing.
Dort tauschen sie öffentlich und privat Meinungen,
Erfahrungen und Informationen aus.

Nach unserem Tod können unsere Angehörigen
Zugriff auf unsere Benutzer-Profile bekommen.
Das hat der Bundes-Gerichts-Hof, kurz BGH,
am 12. Juli 2018 entschieden.
Der BGH ist das oberste Gericht in Deutschland.

In dem Fall ging es um das Facebook-Profil
eines 15-jährigen Mädchens.
Das Mädchen wurde von einer U-Bahn überfahren.
Es ist noch nicht geklärt:
War es ein Unfall oder Selbst-Tötung?
Die Eltern des Mädchens hatten die Zugangs-Daten
zum Facebook-Profil der Tochter.
Aber sie konnten nicht auf das Profil zugreifen.
Facebook hatte das Profil der Tochter
in einen sogenannten Gedenk-Zustand versetzt.
Damit wollte Facebook die privaten Daten
der Freundinnen und Freunde des Mädchens schützen.
Die Eltern hatten gehofft,
auf dem Profil hilfreiche Informationen zu finden.
Deshalb sind sie vor Gericht gegangen.

Das Gericht hat den Eltern Recht gegeben:
In diesem Fall gehört das Facebook-Profil
zum digitalen Nachlass des Mädchens.

WELCHE PROBLEME GIBT ES BEIM DIGITALEN NACHLASS?

Für die Erben kann der digitale Nachlass
verschiedene Probleme mit sich bringen. 

BEISPIEL 1

Leonard ist 38 Jahre alt,
als er bei einem Verkehrs-Unfall stirbt.
Er hat vor seinem Tod ein Testament geschrieben.
3 Monate nach Leonards Beerdigung
bekommt seine Familie eine Rechnung.
Ein Anbieter für Internet-Videos fordert 34,89 Euro
für die Dienste in den vergangenen 3 Monaten.

Was denken Sie?
Müssen Leonards Erben die Rechnung bezahlen?

BEISPIEL 1

Kauf-Verträge enden oft nicht mit dem Tod.
Die Erben übernehmen diese Zahlungs-Pflichten.
Sie müssen dann die offenen Rechnungen bezahlen.
Aber die Erben können Kontakt zum Anbieter aufnehmen
und um die Auflösung von Leonards Vertrag bitten.
Wenn Leonards Vertrag erst seit kurzer Zeit gilt,
dann kann der Vertrag vielleicht noch widerrufen werden.
Im besten Fall verzichtet der Anbieter auf das Geld.

BEISPIEL 2

Leonard ist jetzt seit 2 Jahren tot.
Trotzdem veröffentlichen einige Personen noch
Geburtstags-Glückwünsche auf seinem Internet-Profil.
Das macht Leonards Frau Christina immer sehr traurig.

Was denken Sie?
Kann Christina diese Einträge verhindern?

BEISPIEL 2

Wenn Christina nicht die Zugangs-Daten kennt,
dann kann sie nicht auf Leonards Profil zugreifen.
Viele Netzwerke verhindern diesen Zugriff auch,
weil sie die Daten anderer Personen schützen wollen.
Das gilt vor allem für die Kontakte von Leonard.

MACHTS-GUT.DE

Hier finden Sie Tipps für den digitalen Nachlass.

WIE REGELN SIE IHREN DIGITALEN NACHLASS?

Zum digitalen Nachlass gehören sehr persönliche Inhalte.
Aber nur 18 Prozent der Internet-Nutzerinnen und -Nutzer
regeln ihren digitalen Nachlass.
Das ist weniger als eine von 5 Personen.

Wer seinen digitalen Nachlass regelt,
– kann selbst darüber entscheiden, was nach seinem Tod mit seinen Daten passiert.
– verhindert Probleme für seine Angehörigen.

BENUTZER-KONTEN UND BENUTZER-PROFILE

Mit Passwörtern schützen wir
unsere Kunden-Konten und Benutzer-Profile.
Aber nach unserem Tod sind die Passwörter
ein Hindernis für unsere Angehörigen.

Am besten legen Sie eine Liste an.
Darauf stehen Ihre genutzten Internet-Dienste
und die zugehörigen Zugangs-Daten.
Diese Liste kann ausgedruckt werden
oder auf einem USB-Stick gespeichert werden.
Bewahren Sie den Ausdruck oder USB-Stick gut auf,
zum Beispiel in einem Bank-Schließ-Fach.
Dann schreiben Sie in Ihr Testament,
wo genau Ihre Erben die Liste finden.

HEUTE AN MORGEN DENKEN

Niemand denkt gerne an den eigenen Tod.
Aber es ist sehr wichtig,
den digitalen Nachlass rechtzeitig zu regeln.
Informieren Sie sich über alle Möglichkeiten
und legen Sie Ihre Wünsche fest.
Damit helfen Sie auch Ihrer Familie.