Digitaler Nachlass

Who wants to live forever? Im Internet machen uns unsere Daten unsterblich. Doch was passiert mit den Daten, wenn wir sterben? Und was sollte man schon zu Lebzeiten regeln? Antworten darauf finden Sie im folgenden Modul.

Sie planen einen 25-minütigen Workshop zum Thema „Digitaler Nachlass“? Wenn Sie weiterscrollen, finden Sie dazu passende Anregungen.

Den Moderationsleitfaden für diese 25-minütige Version erhalten Sie hier.

Hier finden Sie die weiteren Workshops zum Thema: 90 min, 45 min und Einfache Sprache.

Menschen gehen, Daten bestehen

Die Fakten zeigen: Tagtäglich hinterlassen wir eine Vielzahl an digitalen Spuren. Diese Spuren bestehen auch über den Tod hinaus. Trotzdem regeln nur 18% der Nutzer in Deutschland ihren digitalen Nachlass. Doch was genau ist digitaler Nachlass?

Was bedeutet „Digitaler Nachlass“?

Woran denken Sie, wenn Sie die Begriffe „Nachlass“ oder „Erbe“ hören? Häufig werden damit Wertgegenstände wie Schmuck, Autos oder Geld verbunden. Heute findet das Leben jedoch auch immer mehr im Internet statt. Dort gibt es ebenfalls Dinge, die nach dem Tod hinterlassen werden.

Zum digitalen Nachlass zählen alle elektronischen Daten, die eine Person nach ihrem Tod auf einem digitalen Endgerät (z. B. Computer, Tablet, Smartphone) und im Internet hinterlässt. Dazu gehören unter anderem Kundenkonten und Accounts in Sozialen Netzwerken. Egal ob im Internet oder auf der Festplatte – auch alle Nachrichten, Fotos und Bilder zählen zum digitalen Nachlass.

Profile in Sozialen Netzwerken
Neun von zehn Internetnutzern sind auf Sozialen Netzwerken wie z. B. Facebook, Instagram oder Xing unterwegs. Diese Profile sind nach dem Tod weiterhin vorhanden.

Offline-Daten
Auf Bilder, Präsentationen oder Dokumente, die Sie zu Lebzeiten abgespeichert haben, können Ihre Hinterbliebenen auch nach Ihrem Tod weiterhin zugreifen.

Accounts
Zu Lebzeiten erstellen Sie unzählige Accounts, z. B. in Online-Shops oder auf Video-Portalen. Diese existieren auch nach dem Tod weiter.

Elektronische Nachrichten
Täglich senden und empfangen Sie viele Nachrichten. E-Mails, Chatverläufe und Sprachnachrichten überdauern die Zeit.

Digitale Güter
Im Internet werden immer mehr „Digitale Güter“ wie Musik-Dateien, Filme oder Videospiele gekauft. Auch Währungen wie die Kryptowährung Bitcoin gehören dazu. Diese Käufe bleiben auch nach dem Tod erhalten.

machts-gut.de

Haben Sie sich schon mit Ihrem digitalen Nachlass beschäftigt? Die Kampagne #machtsgut der Verbraucherzentrale Bundesverband möchte auf den digitalen Nachlass aufmerksam machen und Menschen dazu bewegen, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen. Wer postet nach Ihrem Tod in Ihrem Namen in den Sozialen Netzwerken? Wer hat nach Ihrem Tod Zugang zu Ihren E-Mail-Accounts?

Machen Sie hier den Test.

Der Nachlasskontakt

Ist kein Passwort bekannt, erhalten die Erben und Angehörigen zum Teil keinen Zugriff auf die Konten Sozialer Netzwerke – auch wenn der oder die Verstorbene dies in einem Testament bestimmt hat. Einfacher wird es, wenn Sie einen Nachlasskontakt, eine von Ihnen festgelegte Person, bestimmt haben, die nach dem Tod das Konto verwaltet. Dieser Kontakt kann bestimmte Teile des Benutzerkontos verändern, z. B. das Profilbild austauschen oder das Konto löschen. Privatnachrichten kann der Nachlasskontakt jedoch nicht lesen.
Wie Sie einen Nachlasskontakt bei Facebook bestimmen, sehen Sie hier.

Regeln Sie Ihren Nachlass

Auch wenn niemand gerne an den Tod denkt: Denken Sie heute schon an morgen und regeln Sie rechtzeitig Ihren digitalen Nachlass. Ihre Angehörigen werden es Ihnen danken!